Wissenswertes

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Im „Praxisalltag“ ist es mitunter schwierig, telefonische Anfragen zu beantworten – deshalb gibt es die Möglichkeit ihre Fragen per Mail zu stellen. Zusätzlich haben sie hier die Möglichkeit häufig gestellte Fragen einzusehen.

Für den Ersttermin empfehlen wir Kleidung, die leicht an- und auszuziehen ist. Bitte bringen Sie ein Handtuch mit. In der Praxis gibt es Schließfächer, in denen Sie Ihre Wertsachen deponieren können. Auf jeden Fall benötigen wir die ärztliche Verordnung (Rezept).

Den ersten Termin können Sie telefonisch vereinbaren (oder Mail).
Bei Rezeptvorlage oder per Mail/Fax restliche Terminierung.

Die Regelbehandlungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei Minuten. Der Ersttermin beinhaltet stets die Eingangsuntersuchung. Die Folgetermine variieren je nach verordneter(n) Leistung(en).

Privat-, EAP- oder andere Termine werden individuell vereinbart (Dauer zwischen 20 Min. bis zu 4-Stunden pro Behandlungstag).

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind (Befreiungsausweis bitte vorlegen), muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Dieser dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet. Alle anderen Versicherten leisten keinerlei Zuzahlungen!

Der Eigenanteil richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Die gesetzliche Vorgabe ist: 10,- € pro Verordnung + 10% der Behandlungskosten. Für ein Rezept mit z.B. 6x Krankengymnastik, fallen aktuell rund 22,66 an.

Ist die Gesamtverordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild ausgeschöpft, müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren, bis Sie eine neue Verordnung bekommen können. Erscheint Ihrem behandelnden Arzt aber eine 12-wöchige Unterbrechung bei Ihrem Krankheitsbild zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, die je nach Krankenkasse von dieser genehmigt werden muss, bevor die Behandlung begonnen werden kann.

Grundlage ist die Landes-/ Bundesbeihilfeverordnung. Geben Sie bei der Anmeldung unbedingt an, dass Sie „Beihilfefähige-Leistungen“ in Anspruch nehmen. Wir terminieren und berechnen die verordneten Leistungen dann nach den aktuellen Tarifen.

Die Privaten Versicherungen bieten unterschiedliche Erstattungskonzepte an. Wir berechnen Preise, die Sie im Vorhinein erfragen können – auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung. Zudem haben wir die Tarife (fast aller) Privatversicherungen gespeichert. Grundsätzlich sind ärztlich verordnete Therapien erstattungsfähig.

Es befinden sich 12 freie Parkplätze direkt vor der Praxis, in unmittelbarer Nähe ist der Parkplatz „Flinger Broich“ mit über 80 freien Stellplätzen.

Bushaltestelle „Fortuna Platz“, Rheinbahn Linie 738.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig! Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir Ihnen nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) in Rechnung stellen müssen! Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wenn eine Diagnose von Ihrem behandelnden Arzt vorliegt, können wir die notwendige Behandlung gerne zu unserem Privattarif durchführen. So unterliegen Sie keinen Richtlinien des Heilmittelkataloges und können sich ganz individuell nach Bedarf behandeln lassen!

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie auch ohne vorherigen Arztbesuch Behandlungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall stellt ein Heilpraktiker (oder sektoraler HP) eine Verordnung aus. Beide arbeiten in unserem Haus.